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Rollos in der Mietwohnung – Was Sie als Mieter beachten müssen

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Um sich vor zu viel Sonnenlicht, Hitze und neugierigen Blicken von außen zu schützen, ist ein passender Sonnen- und Sichtschutz für die Fenster fast unverzichtbar. Dies gilt nicht nur im Eigenheim, sondern natürlich auch in Mietwohnungen. Das Aufhängen von Rollos in einer Mietwohnung kann eine einfache und effektive Möglichkeit sein, Ihre Privatsphäre zu schützen, das Raumklima zu regulieren, zu viel Sonnenstrahlung abzuhalten und die Ästhetik des Raumes zu verbessern. Jedoch gibt es einige wichtige Aspekte zu beachten, wenn es darum geht, Rollos in einer Mietwohnung anzubringen. Das Anbringen von Rollos kann Ihnen der Vermieter grundsätzlich nicht verbieten, da sie zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache gehören. Allerdings kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen den Parteien aufgrund der Montage des Sonnen- und Sichtschutzes in Mietwohnungen, denn im Gegensatz zu einer Eigentumswohnung können Sie in einer Wohnung, die Sie nur zur Miete bewohnen, nicht einfach alles machen. Wir erklären Ihnen deswegen in unserem Ratgeber die wichtigsten Punkte, worauf Sie als Mieter achten sollten und was im Hinblick auf das Anbringen von Rollos in Mietwohnungen erlaubt ist und was nicht. 

Im Zweifel Genehmigung des Vermieters einholen

Bevor Sie Rollos in Ihrer Mietwohnung installieren, kann es unter anderem nötig sein, die Genehmigung Ihres Vermieters einzuholen. Dies hängt letztlich von der Befestigungsvariante ab, mit der Sie die Rollos anbringen wollen. Muss gebohrt werden, können Sie bereits vorhandene Befestigungen verwenden oder bieten sich andere Lösungen an? In vielen Mietverträgen ist festgelegt, dass bauliche Veränderungen oder Renovierungsarbeiten in der Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden dürfen. Das Anbringen von Rollos kann als bauliche Veränderung angesehen werden, daher sollten Sie als Mieter den Vermieter informieren und um Erlaubnis bitten, bevor Sie mit der Installation beginnen. So verhindern Sie außerdem, dass es bei Auszug zu unangenehmen Streitigkeiten zwischen Ihnen und dem Vermieter kommen kann. Als bauliche Veränderung in einer Mietwohnung gelten alle Veränderungen, die sich beim Auszug des Mieters nicht ohne weiteres wieder entfernen lassen. Dazu zählen Eingriffe in die Bausubstanz, die die optische Einheitlichkeit einer Wohnanlage gefährden oder unerwünschte Folgen für Nachmieter nach sich ziehen können. Die meisten Standardmietverträge enthalten eine Klausel, die besagt, dass bauliche Veränderungen in einer Mietwohnung nicht ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden dürfen. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Schadensersatzanspruch rechnen. Davon ausgenommen sind Änderungen geringfügiger Art im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs.

Welche Probleme bei der Montage von Rollos auftreten können

Was die Montage von Rollos betrifft, können Sie zwischen verschiedenen Montagearten wählen. Bei einigen wird dabei eine Fensterbohrung nötig. Solche Eingriffe in der Mietwohnung sollten Sie mit dem Vermieter abklären, da es ansonsten bei der Wohnungsübergabe zu Problemen kommen kann. Bohrungen an Fensterrahmen zählen als bewusste Beschädigung und sind vertragsrechtlich an klagbar. Wenn der Vermieter den Schaden an der Mietsache bemängelt, kann er von Ihnen verlangen, dass Sie für die Wiederinstandsetzung des Fensters aufkommen. Da sich nicht jeder Fenstertyp zurück in seinen makellosen Urzustand versetzen lässt, kann Ihre Bohrung zu erheblichen Kosten führen. Um solche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Sie sich für Rollos entscheiden, die sich ohne Bohren am Fenster befestigen lassen. Bei einer Befestigungsform ohne Bohren hinterlassen Sie keinerlei Montagespuren und können außerdem den Sonnen- und Sichtschutz beim Auszug problemlos wieder entfernen.

Nutzen Sie vorhandene Befestigungsmöglichkeiten

Oftmals sind in Mietwohnungen bereits Vorrichtungen zur Befestigung von Gardinen oder Rollos vom Vormieter vorhanden, wie beispielsweise Vorhangstangen oder -schienen. In diesem Fall können Sie diese vorhandenen Befestigungsmöglichkeiten nutzen, um Ihre Rollos anzubringen, ohne bauliche Veränderungen vornehmen zu müssen oder Löcher zu bohren. Vor der Installation sollten Sie sich auf jeden Fall vergewissern, ob die vorhandenen Befestigungsmöglichkeiten für das Gewicht und die Größe der gewünschten Rollos geeignet sind. So vermeiden Sie, dass die Befestigungs-Optionen aus der Verankerung herausreißen und dabei unschöne Spuren hinterlassen. 

Rollos ohne Bohren für Mietwohnungen

Wenn in der Mietwohnung nicht bereits geeignete Vorrichtungen zur Befestigung von Rollos vorhanden sind oder der Vermieter keine dauerhaften Veränderungen an den Fenstern wünscht, können Sie auf abnehmbare oder nicht permanente Befestigungs-Optionen zurückgreifen. Es gibt verschiedene Produkte auf dem Markt, wie beispielsweise selbstklebende Klemmträger oder Spannsysteme, die eine sichere Befestigung der Rollos ermöglichen, ohne Löcher in die Wand oder Fensterrahmen zu bohren. Mit den Rollos und zugehörigen Befestigungs-Optionen schützen Sie Ihre Innenräume vor zu viel Sonneneinstrahlung und neugierigen Blicken und können die Tageslichtnutzung optimieren. In den meisten Fällen benötigen Sie für die Montage weder Werkzeug noch handwerkliche Vorkenntnisse. Im Handumdrehen können die verschiedenen Systeme entweder geklebt oder zwischen den Fensterrahmen gespannt bzw. geklemmt werden.

Maßangefertigte Rollos oder Standardgrößen?

Bei der Auswahl Ihrer Rollos können Sie zwischen maßgefertigten Rollos und Standardgrößen wählen. Maßgefertigte Rollos bieten den Vorteil, dass sie perfekt an die Größe der Fenster angepasst werden können, was eine optimale Licht- und Sichtregulierung ermöglicht. Allerdings sind maßgefertigte Rollos in der Regel teurer als Rollos in Standardgrößen. Letztere können eine kostengünstige Option sein, erfordern jedoch möglicherweise zusätzliche Änderungen, um sie an die Fenster anzupassen und einen bestmöglichen Sonnen- und Sichtschutz zu ermöglichen.

Sonnen- und Sichtschutz für Dachfenster in Mietwohnungen

Als Mieter dürfen Sie Ihre Fenster mit Rollos verdunkeln, vor allem, wenn es sich dabei um Schlafräume handelt. Während es bei herkömmlichen Fenstern Schwierigkeiten mit Bohrlöchern geben kann, ist es dagegen z.B. bei Dachschrägen zulässig, einen nötigen Sonnen- und Sichtschutz an den Fenstern zu verschrauben. Bei einem Dachfenster kann der Vermieter keinen hohen Schadenersatz zur Beseitigung der Löcher vom Mieter verlangen. Dies hat den Grund, dass es zur normalen Nutzung einer Wohnung dazu gehört, Fenster im Schlafzimmer verdunkeln zu können.

Rollos beim Auszug entfernen oder ersetzen

Bei Beendigung des Mietverhältnisses sollten Sie als Mieter die Rollos entweder entfernen oder, falls erforderlich, durch die ursprünglichen Fensterabdeckungen ersetzen. Besprechen Sie dies aber im Zweifel mit dem Vermieter. Ggf. kann der Sonnen- und Sichtschutz auch vom Nachmieter übernommen werden. Eventuelle Schäden an den Fenstern oder der Bausubstanz sollten Sie vor dem Auszug reparieren, um Streitigkeiten mit dem Vermieter zu vermeiden und die Kaution zurückzuerhalten.

Instandhaltung und Pflege von Rollos in der Mietwohnung

Nach der Montage der Rollos in der Mietwohnung sollten Sie darauf achten, diese regelmäßig zu reinigen und instand zu halten, um ihre Funktionalität und Ästhetik für eventuelle Nachmieter oder den Wert der Mietwohnung zu erhalten. Je nachdem, welches Material die Rollos haben, können verschiedene Reinigungsmethoden erforderlich sein. So können manche Rollos auf niedrigster Stufe mit dem Staubsauger von Staub oder leichten Verschmutzungen befreit werden. Auch bietet sich das Abwischen mit einem feuchten Tuch an. In seltenen Fällen oder bei starken Verschmutzungen, wie zum Beispiel bei Rollos in der Küche oder im Bad, kann auch eine professionelle Reinigung Sinn machen. Beachten Sie auf jeden Fall die Pflegehinweise des Herstellers, um Beschädigungen zu vermeiden und die Lebensdauer der Rollos zu verlängern, sodass auch Nachmieter sie ggf. weiter nutzen können und die Optik der Mietwohnung nicht beeinträchtigt wird. 

So sind Sie beim Anbringen von Rollos als Mieter auf der sicheren Seite

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es für Sie als Mieter wichtig ist, beim Anbringen von Rollos in Mietwohnungen die Zustimmung des Vermieters einzuholen und sich für geeignete Befestigungsmethoden zu entscheiden, die keine dauerhaften Veränderungen an der Wohnung erfordern. Durch die sorgfältige Auswahl und Installation von Rollos können Sie als Mieter für einen perfekten Sonnen- und Sichtschutz sorgen, ohne gegen die Mietbedingungen zu verstoßen und sich mit Ihrem Vermieter bei Auszug streiten zu müssen. 

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